Mitglieder aus unserem Bezirk vertreten die Interessen unsere Kirchgemeinden im kantonalen Kirchenparlament in Bern. Sie umfasst 200 Mitglieder. Im Frühling und Herbst finden ordentliche Session statt. Die Synode prüft Budgets, Jahresrechnungen und Finanzpläne, entscheidet über gesamtkirchliche Aufgaben und hat die Kontrollfunktion gegenüber dem Synodalrat.
Aktuelle Mitglieder siehe Kirchgemeinden
Auszug aus Wahlreglement für die kantonale Synode
Art. 17 Sitzverteilung
- Dem Kirchlichen Bezirk Interlaken-Oberhasli stehen gestützt auf die im Jahr 2010 vom Kanton ermittelten Konfessionszahlen 10 Sitze in der Kirchensynode zu, die wie folgt auf die Kirchgemeinden verteilt werden:
- a) die Kirchgemeinde Gsteig-Interlaken hat Anrecht auf zwei Sitze
- b) die Kirchgemeinden Lauterbrunnen und Grindelwald auf je einen
- c) die Kirchgemeinden Brienz, Ringgenberg und Unterseen zusammen auf zwei
- d) die Kirchgemeinden Habkern, Beatenberg und Leissigen-Därligen zusammen auf einen Sitz
- e) die Kirchgemeinde Meiringen auf einen Sitz
- f) die Kirchgemeinden Innertkirchen, Gadmen, Guttannen auf einen Sitz
- g) und zusammen haben die vier letztgenannten Kirchgemeinden Anrecht auf einen zusätzlichen dritten Sitz
- Wo zwei oder mehr Kirchgemeinden einen Sitz teilen, vereinbaren sie untereinander den Turnus.
- Bei Uneinigkeiten entscheidet der Bezirksvorstand.
- Gibt der Kanton veränderte, gestützt auf die Einwohnerkontrolle ermittelte Zahlen der Konfessionsangehörigen bekannt, so ist die Sitzverteilung gemäss Abs. 1 zu überprüfen und das Organisationsreglement entsprechend anzupassen.
